Zitat des Tages:

  This is not some kind of clever game. Netanyahu truly believes that if the Iranians obtain a nuclear bomb, they will launch it at us. Therefore, as he sees it, there is justification for nearly any action that will avert this danger. There is also justification for nearly any cost of any action. From the point of view of a leader who thinks the way Netanyahu does, it would be irresponsible not to attack.

Yossi Beilin
(Der israelische "Architekt" der Oslo-Verträge. Über die Haltung von PM Netanjahu gegenüber dem Iran)

 

Jerusalem: Hooligans brüllen Tod den Arabern

Hooligans können widerwärtige Zeitgenossen sein. Das weiß man nicht erst seit den blutigen und bisweilen tödlichen Auschreitungen radikaler britischer oder holländischer Fußballfans. Dank strengerer Kontrollen hat sich das inzwischen weitgehend gelegt.

In Jerusalem scheint es eine besondere Variante von Hooligans zu geben. Offenbar sind über Hundert adrenalingesteuerter Hooligans des Clubs Beitar in ein Einkaufszentrum gestürmt, das jüdische und arabische Geschäfte hat. Dort skandierten sie unter anderem ohrenbetäubend laut “Tod den Arabern!

Einige der Hooligans sollen jüdische Ladenbesitzer gefragt haben ob sie ihnen Messer geben können, was von allen verneint wurde. So wurden lediglich einige Palästinenser verprügelt und Frauen angespuckt. Das war nicht die erste Ausschreitung extremer Beitar-Anhänger, die politisch großteils dem ultranationalistischen Lager zuzurechnen sind.

So abstoßend ein Auftritt rasender Hooligans sein mag, so wenig Neues gibt es dazu zu sagen. Irre Fans gibt es weltweit.

Irritierend ist nur eins: Die anwesende israelische Polizei nahm keine einzige Festnahme vor. Das hat sie damit begründet, dass keine Anteige erstattet wurde.

Nun kenne ich das israelische Zivilrecht nicht, bin mir aber einigermaßen sicher, dass es auch dort Straftatsbestände gibt, bei denen die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv werden muss. Bei uns würde ein “Tod den Türken!” den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen (§130 StGB)

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

In Israel dient ein Schlachtruf “Tod den Arabern!” eher den Interessen der Freunde von Vertreibung wie etwa Außenminister Lieberman. Daher wäre es ein Wunder gewesen, wäre man gegen die Hooligans vorgegangen.

– Schlesinger

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  Israel ist verpflichtet Schadenersatz zu leisten für alle Schäden, die durch den Bau der Mauer in den besetzten Gebieten entstanden ist, einschliesslich der Gebiete in und um Ost-Jerusalem. Israel is under an obligation to make reparation for all damage caused by the construction of the wall in the Occupied Palestinian Territory, including in and around East Jerusalem. (Gutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom Juli 2004, erstellt auf Anfrage durch die Vereinten Nationen)

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